Nutzungsordnugn des FreiRaums

1. Zutritt

a) Der FreiRaum steht den Mitgliedern des MellAktiv zu den Öffnungszeiten des Fitnessstudios frei zur Verfügung, muss aber mindestens eine halbe Stunde vor Schließung des Studios verlassen werden (Ausnahme: siehe festes Kursprogramm).

b) Der Zutritt des FreiRaums ist ausschließlich mit Schuhen für den Außenbereich erlaubt. Vor Betreten der Trainingsfläche im Studio müssen die Schuhe gewechselt werden.

c) Jeder FreiRaum-Nutzer trägt sich für die Beteiligung an einem Kurs in die Teilnehmerliste am Empfang ein.

d) Der Zugang zum FreiRaum befindet sich im Erdgeschoss des Treppenhauses. Auch beim Verlassen des FreiRaums, ist ausnahmslos der Weg durch das Treppenhaus zu nehmen.

e) Vor der Nutzung des FreiRaums wird ein Trainer oder eine Empfangskraft informiert.

2. Kleidung/ Sporttaschen

a) Zum Umkleiden nutzt jeder die Umkleideräume des Fitnessstudios im Kellergeschoss.

b) Beim Sport ist angemessene Sportbekleidung zu tragen (siehe 1. b)).

c) Kleidung, Sporttaschen, Rucksäcke, etc. werden in den Schließfächern verstaut. Für Wertsachen übernimmt der SC Melle 03 e.V. keine Haftung.

3. FreiRaum-Fläche

a) Die FreiRaum-Fläche ist nach dem Gebrauch in den Ursprungszustand zu bringen.

b) Jegliche Geräte die für das Training gebraucht wurden, werden ordentlich in den Schrank des FreiRaums geräumt. Trainingsgeräte von der Trainingsfläche des Studios werden grob gesäubert und in den Schränken auf der Fläche verstaut.

c) Die Nutzung der Treckerreifen ist nur in Absprache mit einem Trainer erlaubt. Von einer Nutzung ohne eine Einweisung durch einen Trainer wird dringend abgeraten!

4. Weiteres

a) Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.

b) Ausnahmen, die einzelne Punkte dieser Nutzerordnung betreffen, sind mit dem Verantwortlichen des FreiRaums abzusprechen und werden schriftlich fixiert.

c) Ein Verhalten, das gegen die Nutzerordnung des FreiRaums verstößt, wird zunächst mit einer mündlichen Ermahnung, bei Wiederholung mit einer Verwarnung (Gelbe Karte) und bei weiterführender Missachtung mit einem Ausschluss der Nutzung des FreiRaums geahndet.